4 Die Menüpunkte

4.3 Person

4.3.10 Rufname(n) unterstreichen

Da nicht jede Person ihren Rufnamen an erster Position in der Geburtsurkunde / Taufeintragung stehen hat, können Sie durch Markieren des entsprechenden Vornamens und Aufruf dieses Menüpunktes den Rufnamen unterstreichen.
Um die Unterstreichung des Rufnamens wieder zu entfernen, markieren Sie einfach den unterstrichenen Rufnamen und rufen diesen Menüpunkt erneut auf.

Die Definition „Rufname“ stammt aus alten Standesamtsurkunden, in denen stand: „Der Rufname ist zu unterstreichen.“ Aus diesem Grund wird der Rufname in Familienbande ebenfalls unterstrichen.
Somit ist ganz klar, ein Rufname kann nur einer der beurkundeten Vornamen sein. Alles andere ist als Kurz- oder Spitzname einzugeben.
Siehe Kapitel 4.3.11 Kurz-/Spitzname.